Ich führe keine eigenständige Heilkunde durch.
Sie benötigen somit für eine osteopathische Behandlung eine ärztliche Verordnung
(Privat-Rezept).
Meine Leistungen ersetzen nicht die Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt.
Bitte beachten Sie, dass Osteopathie zu den Selbstzahlerleistungen zählt. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten jedoch einen Teil der Behandlungskosten.
In der Regel setzen gesetzliche Krankenkassen eine qualifizierte Ausbildung des behandelnden Therapeuten voraus.
Diese umfasst gemäß den BAO-Richtlinien mindestens 1350 Unterrichtsstunden - eine Voraussetzung, die ich erfülle.
Die Höhe der Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse.
Eine übersichtliche Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen und deren Leistungen im Bereich Osteopathie finden Sie unter folgendem Link:
➔ OSTEOKOMPASS.de
Die Behandlungsdauer liegt zwischen 50 bis 60 Minuten.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss der Behandlung
und beläuft sich auf 115 Euro.
Sie haben die Möglichkeit der Bar-, und Kartenzahlung, sowie über Google-Pay und Apple-Pay.
Ihre Rechnung erhalten Sie vor Ort oder per E-Mail.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können,
bitte ich Sie, diesen spätestens 24h im Voraus abzusagen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ohne rechtzeitige Mitteilung behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Behandlung
in Rechnung zu stellen.
Rechtliche Grundlage hierfür ist § 615 BGB
(Vergütung bei Annahmeverzug).
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.